Was Sie bei der Investition in Silber und Gold über die Mehrwertsteuer wissen sollten

Bei der Anlage in Edelmetalle werden Sie sich auch mit der Silber- und Gold-Besteuerung auseinandersetzen. Beim Kauf stellt sich zunächst die Frage, ob Sie für Silber und Gold Mehrwertsteuer zahlen müssen. Tatsächlich ist dies bei beiden verschieden. 

Gold – Mehrwertsteuer 

Der Goldkauf bietet den großen Vorteil, dass er seit 1993 in Deutschland mehrwertsteuerfrei ist. Seit dem Jahr 2000 gilt die Befreiung auch in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dazu muss das Gold allerdings einige Kriterien erfüllen. Goldbarren müssen einen Feingehalt von mindestens 995/1000 besitzen. Bei Goldmünzen sind die Vorschriften sogar noch strenger:

  • Hier darf der Goldgehalt nicht unter 900/1000 liegen.
  • Die Münzen dürfen nicht vor dem 19. Jahrhundert geprägt worden sein. 
  • Sie müssen im Prägeland als gesetzliches Zahlungsmittel erlaubt oder zumindest früher einmal als solches verwendet worden sein. 
  • Der Preis für die Münzen darf nicht mehr als 80 Prozent über dem Marktwert des Goldgehalts liegen.

Das klingt zwar recht kompliziert, alle bei uns erhältlichen Goldmünzen sind aber von der Mehrwertsteuer befreit, sodass Sie die Kriterien nicht bei jeder Einzelnen überprüfen müssen. 

Silber – Mehrwertsteuer 

Beim Kauf von Silber wird hingegen stets die Mehrwertsteuer fällig. Bis ins Jahr 2013 galt hier noch der verminderte Steuersatz von 7 Prozent. Seit 2014 ist Silber aber mit 19 Prozent besteuert. Unsere Silbermünzen sind aber differenzbesteuert und liegen damit bei einem ähnlichen Satz wie dem verminderten. Bei der Einfuhr aus dem Ausland wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent fällig. Wenn wir als Händler das Silber nun weiterverkaufen, müssen wir die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis aufschlagen, sondern auf die Differenz, die sich aus Einkaufspreis und Bruttoverkaufspreis ergibt. Man spricht von der Differenzbesteuerung.

 Müssen Sie beim Silber- oder Goldkauf Steuern in Form von Einkommenssteuer abführen?

Neben dem Interesse dafür, ob Silber und Gold der Mehrwertsteuer unterliegen, ist als nächstes wichtig zu wissen, ob Sie als Anleger mit laufenden Steuerkosten rechnen müssen. Außerdem ist es für Ihre Kalkulation bedeutend, wie hoch die Abgaben beim Verkauf Ihrer Münzen und Barren sind. Da Sie für den Besitz von Edelmetallen keine Dividenden oder Zinsen erhalten, müssen Sie auch keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen. Diese fällt aber auch nicht an, wenn Sie die Edelmetalle wieder verkaufen, was Anlagegold und -silber im Gegensatz zum Beispiel zu Aktien sehr attraktiv macht. Verluste, die sich eventuell aus dem Verkauf der Edelmetalle ergeben, können allerdings ebenfalls nicht bei der Steuer angegeben werden. 

 Die Regelung für die Steuerbefreiung setzt aber erst nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Einkaufs ein. Verkaufen Sie innerhalb dieses ersten Jahres Ihr Silber oder Gold bereits wieder, um schnelle Gewinne zu erzielen, müssen Sie diese in der Steuererklärung angeben. Allerdings gilt für all Ihre Veräußerungsgewinne zusammen eine Freigrenze von 600 Euro. Haben Sie außer den Gewinnen aus dem Goldverkauf keine weiteren erzielt, sind also auch diese bis zu einer Höhe von 600 Euro steuerfrei. Wird dieser Freibetrag überschritten, muss allerdings der komplette Gewinn versteuert werden. Bei kurzfristigen Spekulationen mit Gold kann es demnach aber auch sinnvoller sein, wenn Sie in Gold-Wertpapiere statt in physische Edelmetalle investieren. Hierfür fällt dann beim Verkauf die Abgeltungssteuer an. Rechnen Sie aber jeden Einzelfall noch einmal für Ihre persönliche Situation durch.